Brandschutzhelfer Ausbildung Arnstadt


Inhouse: Aus- & Weiterbildung in Arnstadt

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Brandschutzhelfer-Kurs in wenigen Stunden

Bei Ihnen vor Ort in Arnstadt!

Unsere Ausbildung in Arnstadt - richtet sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV I 205-023)

Brandereignisse können für Ihr Unternehmen in Arnstadt, trotz Brandversicherung existenzgefährdend sein. Und nicht zuletzt geht es um das Leben von Menschen. Eine schnelle Evakuierung oder das entschlossene Löschen eines Entstehungsbrandes kann Leben retten und Sachgüter vor der Zerstörung bewahren. Als Unternehmer haben Sie die Pflicht, sich an die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zu halten. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) präzisieren die Arbeitsstättenverordnung und beschreiben Schutzziele und Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit. Die ASR A2.2 konkretisiert die Maßnahmen gegen Brände für Unternehmen / -er in Arnstadt. In der aktuellen Fassung wird gefordert: „Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“ Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, planen Sie für die Ausbildung weitere Mitarbeiter ein. Denken Sie dabei an Urlaub und Krankheitsausfall Ihrer Mitarbeiter sowie das Arbeiten im Schichtbetrieb oder an verschiedenen Standorten. Weitere rechtliche Grundlagen dazu finden Sie in der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Information 205-023 der Berufsgenossenschaften.

Brandschutzhelfer Ausbildung Arnstadt
Ihr Ronald Hein

Brandschutzhelfer Ausbildung Arnstadt - Inhouse

Schulungsinhalte / Schulungsdauer

In unseren Schulungen vermitteln wir Ihren Mitarbeiten in Arnstadt die geforderten Inhalte nach DGUV-I 205-023 praxisgerecht und mit Bezug auf Ihr Unternehmen bei der Erstschulung aber auch bei der geforderten Auffrischung der Kenntnisse. Keine Schulung gleicht bei uns der Anderen. Immer gehen wir auch auf Ihre spezifischen Brandgefahren und Fragen ein. Das können wir natürlich besonders gut, weil wir uns in Ihren Unternehmen vor Ort in Arnstadt ein Bild machen. Ein besonders wichtiger Teil der Schulung ist die praktische Übung aller Teilnehmer an unserem modernen Brandsimulator mit verschiedenen Feuerlöschern.   

Theorie:
› Grundlagen des Brandschutzes
› Ursachen von Bränden
› Betriebliche Brandschutzorganisation
› Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
› Gefahren durch Brände
› Verhalten im Brandfall
› Praxis (praktische Löschübungen an unserem Brandsimulator):
› Handhabung und Funktion von Feuerlöschern
› realitätsnahe Übung mit Feuerlöschern
› betriebsspezifische Besonderheiten

Zeitraum: ca. 4-6 Stunden


Brandschutzhelfer Ausbildung Arnstadt
Ihr Ronald Hein

Vorteile einer Inhouse Schulung

Unsere Dozenten kommen einfach zu Ihnen nach Arnstadt und bringen alles mit was notwendig ist: Beamer, Leinwand, Schulungsmaterialien, Löschtrainingsgerät, verschiedene Übungslöscher und bei Bedarf eine Vorlage zur jährlichen Brandschutzunterweisung. Die Vorteile einer Inhouse-Schulung für Sie liegen auf der Hand:

  • keine unnötigen Fahrwege zum Schulungsort für Ihre Mitarbeiter
  • kein zusätzlicher Zeitaufwand für An- und Abfahrt Ihrer Mitarbeiter
  • Verringerung der Ausfallzeiten im Unternehmen
  • unser Dozent kann sich vor Ort besser auf Ihre betriebsspezifische Situation einstellen

     



Welche Voraussetzungen benötigen wir zur Durchführung der Schulung?

  • Schulungsraum mit Stromanschluss, ausreichend für die Anzahl der Teilnehmenden
  • Freifläche für die praktische Löschübung im nichtöffentlichen Raum, ca. 2 PKW - Parkplätze groß

Nach erfolgreicher Teilnahme erhält Ihr Mitarbeiter ein Ausbildungszertifikat zum betrieblichen Brandschutzhelfer. Das Zertifikat gilt zur Vorlage bei den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. (nach §10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV Inf. 205-023)

Inhouse-Schulungen können wir in folgenden Regionen anbieten:
Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg
(weitere Regionen auf Anfrage)

Ein letzter Hinweis: Haben Sie die betrieblichen Brandschutzhelfer schriftlich beauftragt? Um Rechtssicherheit zu erlangen, müssen Sie die ausgebildeten Mitarbeiter auch schriftlich als Brandschutzhelfer beauftragen. Wir stellen Ihnen gern Unterlagen zur Verfügung!

Brandschutzhelfer Ausbildung & Weiterbildung: Das A&O für Ihre Mitarbeiter in Arnstadt. Wir unterstützen Sie dabei!

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Nach der Erstschulung sollte die Brandschutzhelfer-Ausbildung alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden, um die Kenntnisse aufzufrischen. Unterweisen muss der Arbeitgeber seine Brandschutzhelfer mindestens jährlich.

Brandschutzhelfer Ausbildung Arnstadt - Inhouse
Ihr Ronald Hein
 

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber (§10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift, DGUV Information 205-023)

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Ihr Ronald Hein
 

Ein Anteil von mindestens fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung vorgeschrieben und muss immer vor Ort sein. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, planen Sie für die Ausbildung weitere Mitarbeiter ein. Denken Sie dabei an Urlaub und Krankheitsausfall Ihrer Mitarbeiter oder das Arbeiten im Schichtbetrieb sowie an verschiedenen Standorten. Auch können besondere Brandlasten oder bestimmte Standorte (z.B. Kitas) eine höhere Anzahl von Brandschutzhelfern erfordern. Arbeitsschutzrechtlich gesehen muss der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich den Bedarf ermitteln und festlegen wie viele Brandschutzhelfer im Unternehmen benötigt werden.

Brandschutzhelfer Ausbildung Arnstadt - Inhouse
Ihr Ronald Hein
 

Für Entstehungsbrände besteht eine Löschpflicht. Hält der Unternehmer keine ausreichende Brandschutzorganisation vor, kann er sich strafbar machen. Fehlende Brandschutzhelfer im Betrieb können als unterlassene Hilfeleistung nach StGB gewertet werden. Der Unternehmer ist für Personen- und Sachschäden haftbar. Die Feuerversicherung des Unternehmens kann ebenfalls einen Schadensausgleich auf Grund einer nicht ausreichenden Brandschutzorganisation versagen.

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Ihr Ronald Hein