Brandschutzhelfer Ausbildung › Inhouse

Unsere Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV I 205-023)
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Brandschutzhelfer-Kurs in wenigen Stunden

Sind Sie auf der Suche nach einer Brandschutzhelfer Ausbildung für Ihre Mitarbeiter.

Bei uns sind Sie richtig: Brandschutzhelfer-Kurs in wenigen Stunden, bei Ihnen vor Ort im Betrieb! Unsere Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV I 205-023).

Brandereignisse können für Ihr Unternehmen trotz Brandversicherung existenzgefährdend sein. Und nicht zuletzt geht es um das Leben von Menschen. Eine schnelle Evakuierung oder das entschlossene Löschen eines Entstehungsbrandes kann Leben retten und Sachgüter vor der Zerstörung bewahren.

Als Unternehmer haben Sie die Pflicht, sich an die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zu halten. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) präzisieren die Arbeitsstättenverordnung und beschreiben Schutzziele und Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit. Die ASR A2.2 konkretisiert die Maßnahmen gegen Brände. In der aktuellen Fassung wird gefordert: „Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.“ Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, planen Sie für die Ausbildung weitere Mitarbeiter ein. Denken Sie dabei an Urlaub und Krankheitsausfall Ihrer Mitarbeiter sowie das Arbeiten im Schichtbetrieb oder an verschiedenen Standorten. Weitere rechtliche Grundlagen dazu finden Sie in der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Information 205-023 der Berufsgenossenschaften.

Brandschutzhelfer Ausbildung - Inhouse
Ihr Ronald Hein

Brandschutzhelfer Ausbildung › Inhouse

Schulungsinhalte / Schulungsdauer

In unseren Schulungen vermitteln wir Ihren Mitarbeiten die geforderten Inhalte nach DGUV-I 205-023 praxisgerecht und mit Bezug auf Ihr Unternehmen bei der Erstschulung aber auch bei der geforderten Auffrischung der Kenntnisse. Keine Schulung gleicht bei uns der Anderen. Immer gehen wir auch auf Ihre spezifischen Brandgefahren und Fragen ein. Das können wir natürlich besonders gut, weil wir uns in Ihrem Unternehmen vor Ort ein Bild machen. Ein besonders wichtiger Teil der Schulung ist die praktische Übung aller Teilnehmer an unserem modernen Brandsimulator mit verschiedenen Feuerlöschern.   

Theorie:
› Grundlagen des Brandschutzes
› Ursachen von Bränden
› Betriebliche Brandschutzorganisation
› Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
› Gefahren durch Brände
› Verhalten im Brandfall
› Praxis (praktische Löschübungen an unserem Brandsimulator):
› Handhabung und Funktion von Feuerlöschern
› realitätsnahe Übung mit Feuerlöschern
› betriebsspezifische Besonderheiten

Zeitraum: ca. 4-6 Stunden

Brandschutzhelfer Ausbildung - Inhouse
Ihr Ronald Hein
 

Nach der Erstschulung sollte die Brandschutzhelfer-Ausbildung alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden, um die Kenntnisse aufzufrischen. Unterweisen muss der Arbeitgeber seine Brandschutzhelfer mindestens jährlich.

Brandschutzhelfer Ausbildung - Inhouse
Ihr Ronald Hein
 

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber (§10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift, DGUV Information 205-023)

Brandschutzhelfer Ausbildung - Inhouse
Ihr Ronald Hein
 

Ein Anteil von mindestens fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung vorgeschrieben und muss immer vor Ort sein. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, planen Sie für die Ausbildung weitere Mitarbeiter ein. Denken Sie dabei an Urlaub und Krankheitsausfall Ihrer Mitarbeiter oder das Arbeiten im Schichtbetrieb sowie an verschiedenen Standorten. Auch können besondere Brandlasten oder bestimmte Standorte (z.B. Kitas) eine höhere Anzahl von Brandschutzhelfern erfordern. Arbeitsschutzrechtlich gesehen muss der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich den Bedarf ermitteln und festlegen wie viele Brandschutzhelfer im Unternehmen benötigt werden.

Brandschutzhelfer Ausbildung - Inhouse
Ihr Ronald Hein
 

Für Entstehungsbrände besteht eine Löschpflicht. Hält der Unternehmer keine ausreichende Brandschutzorganisation vor, kann er sich strafbar machen. Fehlende Brandschutzhelfer im Betrieb können als unterlassene Hilfeleistung nach StGB gewertet werden. Der Unternehmer ist für Personen- und Sachschäden haftbar. Die Feuerversicherung des Unternehmens kann ebenfalls einen Schadensausgleich auf Grund einer nicht ausreichenden Brandschutzorganisation versagen.

Brandschutzhelfer Ausbildung - Inhouse
Ihr Ronald Hein
 

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